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Umwelt-, Bestands- und Artenschutz
Unsere heutige Kulturlandschaft ist nicht nur Quelle für ökonomischen Nutzen, sondern auch Erholungs- und Erlebniswelt für unsere Bürger. Sie bedarf daher gezielter und schonender Pflege durch den Menschen, damit der vielfältige Lebensraum für Flora und Fauna erhalten bleibt. Diese Pflege steht in keinem Widerspruch zum Ziel des Umweltschutzes, sondern fordert ihn geradezu. Nützen und Schützen gehört zusammen. Praktischer und gelebter Naturschutz ist nur möglich, wenn Menschen die Natur auch nutzen dürfen. Wir Angler haben ein ureigenstes Interesse daran, den Fluss sauber und die Fischarten darin gesund zu erhalten, denn wir möchten langfristig teilhaben an den Erträgen der natürlichen Bestände. In diesem Sinne betreibt der ASV Henrichshütte schon Umweltschutz seit seiner Gründung, - als das Wort Umweltschutz noch nicht ideologisch geprägt war. Viele Tausend von ehrenamtlichen Arbeitsstunden wurden seit der Gründung für Hege und Pflege unseres Gewässers geleistet, ohne uns in der Öffentlichkeit mit viel Aufheben darzustellen.
" Aktion Saubere Ruhr "
Seit 1976 führen wir die "Aktion Saubere Ruhr" mit großem Erfolg und Anerkennung unserer Bürger durch. Es geht um die Beseitigung von Klein- und Großmüll im Uferbereich und unter Wasser. Alle Wassersport treibenden Vereine beteiligen sich in jedem Jahr an dieser Aktion. Taucher und DLRG spüren Großmüll unter Wasser auf, die Stadt Hattingen, die Wassergewinnung Essen und Gelsenwasser unterstützen uns mit ihren Fahrzeugen. Weit über 100 Helfer nehmen jedes Mal teil und treffen sich zum Abschlussessen im Anglerheim.
" Regenrückhaltebecken "
Im Gewerbe- und Landschaftspark Henrichshütte befindet sich das naturnah angelegte Regenrückhaltebecken. Da es sich um ein stehendes Gewässer mit garantiertem Mindestwasserstand handelt, traten in den Sommermonaten regelmäßig Probleme mit dem Algenwuchs und der Wasserqualität auf. Seit dem 1.4.1999 pflegt, hegt und überwacht der ASV dieses Rückhaltebecken als Biotop mit seiner Artenvielfalt. Der Fischbestand wird regelmäßig vom ASV überprüft und ggf. reguliert. Für das Rückhaltebecken gilt ein Angelverbot und die Fischereiaufseher haben die gleichen Kontrollrechte wie an der Ruhr.
" Besatzmaßnahmen und ihr Ergebnis "
Unser Fischerei Pachtvertrag mit der RFG beinhaltet u. a. Vorschriften über Besatzmaßnahmen. Entsprechend der zu entrichtenden Pachtsumme, ist ein Mindestbesatz von einem Drittel der Pachtsumme vorgeschrieben. Eine wichtige Vorgabe bezieht sich auf Auswahl und Grösse der Satzfische, in unserem Fall Hecht, Schleie, Zander und Wildkarpfen. Aalbesatz wird von der RFG ohne Möglichkeit der Einflussnahme ausserplanmässig durchgeführt. Nachdem bis 1998 die gemeldeten Fänge von Jahr zu Jahr zunahmen, ist seither ein kontinuierlicher und in den letzten beiden Jahren ein dramatischer Rückgang der Fänge, trotz einer in regelmässigen Abständen durch die RFG bescheinigten sehr guten Wasserqualität, zu verzeichnen. Einen greifbaren Feind unserer Fische haben wir im Visier, den Kormoran ! Obwohl der Schutz in der EU für diesen Räuber schon lange aufgehoben worden ist und in fast allen anderen Bundesländern bestandsregulierende Massnahmen ergriffen werden, ist NRW zum Rückzugsgebiet für Kormorane geworden. Während im Sommer nur einige Kormorane an der Ruhr sind, fallen im Winter oft Hunderte ein. Die Kormoranplage wird in den nächsten Jahren wohl zu Totalverlusten an fangreifen Weissfischen und kleinen Edelfischen führen. Die Angler können nur hoffen, dass dieses Problem bald politisch gelöst wird.
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